Know-How für Unternehmen und Unternehmer

Durch die umfangreiche berufliche Praxis bei der dauerhaften rechtlichen Beratung und Vertretung von Unternehmern, Selbstständigen und Freiberuflern verfügen wir über große Erfahrung und Routine in der Bearbeitung der wirtschaftsrechtlichen Vorgänge, die in mittelständischen Unternehmen typischerweise zu bewältigen sind. Dies schließt die Prüfung, Gestaltung und gerichtliche Vertretung der Belange des Unternehmers und seiner Familie in erbrechtlicher und familienrechtlicher Hinsicht ein.

Wir bearbeiten die Gründung, Fortführung, Nachfolge, Umstrukturierung oder Veräußerung von Unternehmen und Gesellschaften, Angelegenheiten des Wettbewerbsrechts und der gewerblichen Schutzrechte wie Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte und Geschmacks­musterrechte, sowie das Urheberrecht, insbesondere hinsichtlich des Schutzes von Computerprogrammen, die mit kaufmännischen Vertriebsstrukturen und Handelsgeschäften verbundenen Rechtsgebiete, das Arbeitsrecht und das private und öffentliche Baurecht einschließlich des Rechts der Architekten und Ingenieure. Zu unserem Angebot gehören die Betreuung und Ordnung der erbrechtlichen und familienrechtlichen Verhältnisse der Unternehmerfamilie sowie spezielle Bereiche des Zivilrechts, insbesondere des Arzthaftungs- und Schadensersatzrechts.

Einen Schwerpunkt der Kanzleiarbeit bildet die Gestaltung und Prüfung von deutschen und englischsprachigen Verträgen.