Michael Weisgerber
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und
Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Michael Weisgerber, geboren 1963, wurde 1994
als Rechtsanwalt zugelassen und führt die durch Großvater
und Vater begründete Kanzleitradition fort. Entsprechend
seinem Tätigkeitsschwerpunkt hat er 2006 die damals neu
eingeführte Zusatzqualifikation Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht erworben. Zwanzig Jahre Erfahrung in Aufsichtsgremien stehen für seine unmittelbare Kenntnis der Unternehmenspraxis.