Michael Weisgerber

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Michael Weisgerber, geboren 1963, wurde 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und führt die durch Großvater und Vater begründete Kanzleitradition fort. Entsprechend seinem Tätigkeitsschwerpunkt hat er 2006 die damals neu eingeführte Zusatzqualifikation Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht erworben. Zwanzig Jahre Erfahrung in Aufsichtsgremien stehen für seine unmittelbare Kenntnis der Unternehmenspraxis.